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Scapewind Ltd.
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Webdesign-Auftrag / Vertragsbedingungen   (Scapewind Ltd.)

 

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website und die Erstellung der Website. Die Einstellung der Website in das World Wide Web, deren Speicherung auf dem Server der Fa. Worldsoft AG (Host- Providing) erfolgt, die dauernde Pflege der Website sowie die Beschaffung einer Internet-Domain und eines Zugangs zum Internet (Access Providing) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Da der Anbieter die Technik und das CMS-System der Worldsoft AG nutzt, wird das Host-Providing ausschließlich im Auftrag der Worldsoft AG vom Anbieter mit angeboten. Der Host-Providing Vertrag kommt direkt mit der Worldsoft AG zustande.

 

§ 2 Pflichten des Anbieters

·           Der Anbieter verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für eine Website zu entwickeln und eine gebrauchstaugliche Website zu erstellen.

·           Der Anbieter erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 3 bis 5.

·           Konzeptphase: Der Anbieter erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis mit der hierarchischen Gliederung der einzelnen Webseiten (Sitemaps), ein etwaiges Framekonzept, die Platzierung von "Links" und - soweit vereinbart - die Einbindung eines E-Mail-Fensters.

·           Entwurfsphase: Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellt der Anbieter eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Webseiten verbinden. Hierzu nutzt der Anbieter die Technik und das CMS-System der Worldsoft AG.

·           Fertigstellungsphase: Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt der Anbieter die Endversion der Website.

·           Der Anbieter verpflichtet sich, die Website zu optimieren auf Microsoft Internet Explorer aktuelle Version mit einer Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Pixel.

·           Bilddateien und Animationen sind so abzuspeichern, dass sie mit dem oben spezifizierten Browser uneingeschränkt zu betrachten sind.

 

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

·           Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, sind der Anbieter nicht verpflichtet.

·           Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.

·           Der Kunde wird dem Anbieter die einzubindenden Texte in folgender Form zur Verfügung stellen: als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignen, in digitaler Form im Dateiformat: jpg, tif.

·           Der Kunde wird dem Anbieter Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) folgendermaßen zur Verfügung stellen: in gedruckter Form (oder Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignen, in digitaler Form im Dateiformat:  jpg, tif.

·           Der Kunde wird dem Anbieter die Titel „titles“ der einzelnen Webseiten, einige Schlüsselworte „keywords“ zu jeder Seite und jeweils eine Beschreibung „descriptions“ der einzelnen Webseiten zur Verfügung stellen, damit titles, keywords und descriptions mittels Meta-Tags in den Quellcode der einzelnen HTML-Seiten integriert werden können.

·           Der Kunde wird dem Anbieter die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen.

·           Sobald der Anbieter ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen gemäß § 2 Absatz 3 dieses Vertrages erfüllt, wird der Kunde das Konzept durch Erklärung freigeben. Die Freigabe-Erklärung  kann mündlich erfolgen, jedoch eine Ablehnungs-Erklärung  muss  immer in Textform (§ 126b BGB) mit einer entsprechenden Begründung erfolgen.

 

§ 4 Abnahme

·           Nach Fertigstellung der Website ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden den Zugang zu seinem CMS/ECMS und Admin-Bereich (Oasis) mit allen Zugangsdaten zu übergeben.

·           Der Kunde ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären.

 

·           Während der Fertigstellungsphase ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

 

 

§ 5 Nutzungsrechte

 

·           Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche, räumliche und zeitliche unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die gem. § 6 dieses Vertrages geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat.

·           An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Anbieters zu entfernen.

·           Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.

 

§ 6 Vergütung

·           Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 2, Vergütung von Einzelleistungen nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 3, Stundenvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 4.

·           Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter eine Pauschalvergütung wie auf Seite 1 des Vertrages angegeben und angekreuzt wurde (690,00 EUR Basic Website zzgl. 19% Mehrwertsteuer, 990,00 EUR MarketingTurbo Website zzgl. 19% Mehrwertsteuer, 1.490,00 EUR eCommerce Website zzgl. 19% Mehrwertsteuer, 1.990,00 EUR SalesPower Website zzgl. 19% Mehrwertsteuer, 790,00 EUR CMS-Shop, zzgl. 19% MwSt, 1.490,00 € Video-Trailer bis 2 Minuten Dauer  (je weitere Minute 490,00 €) zzgl. 19% Mehrwertsteuer,  590,00 € Einrichtung einer Google AdWorts Kampangne, Laufzeit von 3 Monaten zzgl. 19% MwSt. zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß der Seite eins des Vertrages (Auftrag zur Erstellung einer CMS-Website) und den §§ 1 und 2 dieses Vertrages. Für Mehraufwendungen, die über die gemäß §§ 1 und 2 dieses Vertrages vom Anbieter geschuldeten Leistungen hinaus gehen, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von 89,00 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.

·           Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen des Anbieters folgendermaßen zu vergüten: 89,00 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer pro HTML-Seite, 20,00 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer für die Be- und Einarbeitung eines Fotos bzw. einer Grafik in die Website, 20,00 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer für jeden weiteren Button, der in die Website eingearbeitet wird und soweit nicht durch das Pauschalangebot kostenmäßig abgedeckt sind und darüber hinaus:

·           Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen des Anbieters mit 89,00 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer pro Arbeitsstunde zu vergüten.  Die Einweisung in die Programme und die Marketing-Beratung erfolgt auf der Basis eines Stundensatz von 79,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. 

·           Unabhängig von der Vergütungsart (Absätze 2 bis 4) ist der Kunde verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Anbieters mit einem Stundensatz von 89,00 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist.

·           Folgende Zusatzvereinbarungen werden getroffen: Kappungsgrenze: Soweit eine Abrechnung nach Einzelleistungen oder eine Stundenabrechnung vereinbart ist, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden zu verständigen, sobald die bereits erbrachten Leistungen zu einer Vergütung von mehr als 3.500,00 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer führen. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der Anbieter weitere Leistungen erbringen soll. Vergütungspflichtige Mehraufwendungen sind - unabhängig von der gewählten Vergütungsart  (Absätze 2 bis 4) – Tätigkeiten, die der Auftragnehmer nach Freigabe des Konzepts (§ 3 Abs. 7), nach Freigabe der Basisversion (§ 3 Abs. oder nach Teilabnahmen (§ 4 Abs. 3) aufgrund von Änderungswünschen des Kunden vorgenommen hat, soweit sich die Änderungswünsche auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden mit einem Stundensatz in Höhe von 89,00 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer vergütet." Ist eine Stundenvergütung vereinbart, wird diese in Zeiteinheiten pro angefangene Stunde abgerechnet. Folgende Auslagen wird der Kunde dem Anbieter erstatten:

 

§ 7 Zahlungsmodalitäten

·           Nach Fertigstellung der Website wird der Anbieter dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

·           Abschlagszahlungen: Der Kunde ist zu Abschlagszahlungen verpflichtet. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen des Anbieters. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Für die Abschlagszahlungen vereinbaren die Parteien folgenden Zahlungsplan: 30% bei Auftragserteilung, 40% bei Startseite im Netz, Restzahlung bei Fertigstellung. Der Kunde erteilt dem Anbieter mit der Auftragserteilung eine Abbuchungsvollmacht zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren bis zur Höhe der Gesamtvergütung. Die Restzahlung wird grundsätzlich mit der Übergabe der Seite per Lastschrift/Abuchungsauftrag eingezogen.

 

§ 8 Gewährleistung und Haftung

·           Für Mängel der Website haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).

·           Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht

·           verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

·           Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.

·           Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr.

 

§ 9 Fertigstellung der Web-Site

·           Fertigstellungstermin: Ein Fertigstellungstermin wird nicht vereinbart. Als frühester Fertigstellungstermin vereinbaren die Parteien den Zeitrahmen von 8 Wochen nach Lieferung aller Inhalte, die der Kunde auf seiner Internetseite veröffentlicht haben will.

·           Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für den Anbieter nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß § 3 dieses Vertrages.

 

§ 10 Kündigung/Rücktritt

·           Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt werden.

·           Der Anbieter ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn

·           der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt,

·           der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß § 7 Abs. 2

       dieses Vertrages und seiner Mitwirkungspflicht (Lieferung der Inhalte, Texte, Grafiken, Fotos) nicht nachkommt.

·           Tritt der Kunde vom Vertrag zurück (§ 323 Abs. 1 BGB), so ist der Rücktritt nur wirksam, wenn der Kunde

dem Anbieter eine angemessene Nacherfüllungsfrist eingeräumt hat. Der Anbieter hat den Anspruch auf  Nachbesserung in einer angemessenen Zeit. Allgemeine Beanstandungen des Kunden am Design  seiner              Internetpräsenz berechtigt jedoch nur  dann zur Kündigung oder  zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Anbieter nach dreimaliger in Textform (§126 b BGB) erfolgter Aufforderung seiner Nachbesserungspflicht schuldhaft nicht pflichtgemäß nachgekommen ist.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

·           Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

·           Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, den Gerichtsbezirk  in dem der Anbieter seinen Sitz hat, als Gerichtsstand vereinbart. Der Anbieter kann auch nach billigem Ermessen einen anderen Gerichtsbezirk bestimmen oder das Schiedsgericht bei der IHK München anrufen.

·           (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

·           Es gelten ausschließlich die Auftrags- und Vertragsbedingungen des Anbieters, auch dann, wenn er Bedingungen des Kunden  (Auftragnehmers)  nicht ausdrücklich zurückgewiesen hat. Der Kunde (Auftragnehmer)  bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Vertragsbedingen erhalten und gelesen hat. Er erkennt Diese als verbindlicher Vertragsbestandteil an.

 

Stand 2009

 

 

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